Dieses Objekt lädt nicht nur zum Betrachten ein, Sie können die Schilder auch herausnehmen und drehen. Darauf sind die Neuerungen im Arbeitsrecht der Jahre 1918 bis 1920 zusammengefasst.

Die Arbeits- und Lebensbedingungen der Lohnarbeiter und -arbeiterinnen beispielsweise in der Textilindustrie, in Ziegelwerken oder vielen anderen Fabriken waren gegen Ende des Ersten Weltkriegs meist unerträglich: Lange Arbeitstage von zwölf Stunden pro Tag waren üblich, gesetzlich vorgeschriebene Urlaube existierten nicht, Entlassungen waren jederzeit möglich. Kinderarbeit war zwar offiziell verboten, für viele Familien aber überlebensnotwendig.

1918 war es noch gesetzlich vorgesehen, dass Frauen bereits kurz nach der Geburt wieder arbeiten mussten. Wurde man krank, erhielt man meist keinen Lohn oder konnte entlassen werden.

Zwar hatte die ArbeiterInnenbewegung Ende des 19. Jahrhunderts einiges erreicht, während des Ersten Weltkriegs verschlechterten sich die Arbeitsbedingungen jedoch wieder drastisch. Gegen Ende des Krieges rebellierten viele: Hungerrevolten, Demonstrationen und Streiks prägten den Beginn des Jahres 1918. Viele forderten nicht nur ein Ende des Krieges, sondern auch Mitbestimmung und eine Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen.

Die erste Regierung der Republik war bereit, auf die Forderungen der Arbeiterinnen und Arbeiter einzugehen. Nach den Wahlen 1919 setzte die Sozialdemokratische Arbeiterpartei gemeinsam mit der Christlichsozialen Partei wichtige Reformen zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsverhältnisse um.

Viele Forderungen wurden in Gesetze gegossen: Als wichtige Errungenschaft gilt die Einführung des Achtstundentags. Kinderarbeit unter zwölf Jahren wurde erneut verboten, eine Arbeitslosenversicherung möglich gemacht, und Urlaubsansprüche wurden gewährleistet. Darüber hinaus wurde für Frauen eine Mutterschutzzeit von sechs Wochen festgelegt.
Auch Kollektivverträge wurden ausgehandelt. Diese garantierten bestimmte Mindestlöhne. In der Vitrine ganz rechts finden Sie ein Beispiel eines Kollektivvertrags.

Diese sozialen Reformen zum Schutz von Arbeiterinnen und Arbeitern waren wichtige Errungenschaften der jungen Ersten Republik.