In Europa begannen die Menschen im 18. Jahrhundert verstärkt infrage zu stellen, dass Herrschaft gottgegeben sei.

Rund 60 Jahre nach der Französischen Revolution wurden auch in der Habsburgermonarchie im Jahr 1848 neue Ideen laut. Menschen demonstrierten und forderten eine Verfassung, ein gewähltes Parlament und die Sicherung von Grundrechten. Die Revolution 1848 scheiterte zwar, doch ab den 1860er Jahren wurden schrittweise viele dieser Ideen umgesetzt, etwa jene der Gleichheit jeder und jedes Einzelnen vor dem Gesetz. Der Gleichheitssatz, den Sie in der letzten Station bereits gehört haben, ist bis heute eines von vielen Grundrechten, die seit 1867 gelten.

Bei der Erarbeitung der Verfassung 1920 konnten sich die Parteien nicht auf eine neue Liste von Grundrechten einigen. Schlussendlich blieb die Formulierung aus dem Jahr 1867 aufrecht.

Sie finden hier eine Auswahl weiterer Grundrechte. Diese sollen dafür sorgen, dass der Staat nicht willkürlich in das Leben der Bürgerinnen und Bürger eingreifen kann.

Neben der Bundesverfassung gibt es noch andere in Österreich geltende Gesetze und Dokumente, in denen Grundrechte zu finden sind.

Eine wichtige Rolle spielen die Menschenrechte: Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte wurde 1948 von der UNO, den Vereinten Nationen, beschlossen – als Reaktion auf die Verbrechen des Nationalsozialismus. „Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.“ So lautet Artikel 1 der Menschenrechte. Die insgesamt 30 Artikel beinhalten zum Beispiel den Schutz vor Diskriminierung, das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit oder das Verbot von Folter und Sklaverei.

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte stellt eine Richtlinie dar, die rechtlich nicht bindend ist. Rechtlich verbindlich ist hingegen die Europäische Menschenrechtskonvention, der Österreich 1958 beigetreten ist. Seit 1964 hat sie Verfassungsrang. So können Verletzungen der Menschenrechte eingeklagt werden.

Die in Österreich geltenden Grund- und Menschenrechte setzen sich also aus einer Vielzahl von gesetzlichen Regelungen zusammen.

Nicht alle Grundrechte gelten für alle in Österreich lebenden Menschen. Manche der Grundrechte sind nur für Staatsbürgerinnen und Staatsbürger gültig, andere nur für Bürgerinnen und Bürger der EU.

Die Existenz der Grundrechte und deren Wahrung erscheinen vielen Menschen heute selbstverständlich. Sie sind jedoch das Ergebnis eines langen Prozesses, der nie ganz abgeschlossen ist.